Die Bachelorarbeit wird in der Prüfungsordnung geregelt:1
- Rahmenprüfungsordnung (Bachelor) [1]:
- Kapitel “V. Bachelorarbeit”
- Studiengangsprüfungsordnung (SPO) [2]:
- §22 bis §25
- Modulbeschreibung zum Modul “Bachelorarbeit”
Ziel: Selbstständige Bearbeitung einer praxisorientierten Aufgabe im Fachgebiet mit wissenschaftlichen Methoden innerhalb einer vorgegebenen Frist
Umfang: 3 Monate (12 Wochen) mit 12 ECTS Arbeitsaufwand (Vollzeit, ohne Unterbrechung: 360h)
Extern: Firma
Häufig wird die Bachelorarbeit in einer Firma durchgeführt.
Dazu wird in der Regel ein Vertrag zwischen Ihnen und der Firma abgeschlossen, in dem auch die Vertragslaufzeit, wöchentliche Arbeitszeit und das Entgeld geregelt werden.
Anmerkung: Dieser Vertrag ist Ihre Privatangelegenheit und hat nichts mit der Prüfungsleistung “Bachelorarbeit” an der HSBI zu tun. Im Extremfall kann sich beispielsweise die Vertragslaufzeit deutlich von der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit (Zeitraum zwischen Anmeldung/Genehmigung und Beendigung) unterscheiden!
Intern: Labor oder Forschungsprojekt
Sie können je nach Angebot die Bachelorarbeit aber auch in der Hochschule in einem Labor oder einem Forschungsprojekt durchführen. Sprechen Sie die Dozent:innen bei Interesse rechtzeitig an.
Häufig absolvieren Sie hier lediglich die Prüfungsleistung, d.h. Sie werden nicht im Labor oder Forschungsprojekt eingestellt.
- Erstprüfer:in: Dozent:in im Studiengang (HSBI)
- Zweitprüfer:in:
- externe Arbeiten: i.d.R. Betreuer:in in der Firma
- interne Arbeiten: Dozent:in aus dem Studiengang
Für die Rolle als Zweitprüfer:in müssen die Personen mindestens den angestrebten Abschluss oder eine vergleichbare Qualifikation haben vgl. [1], §10 (1).
Sie müssen sich selbst um Erstprüfer:in und Zweitprüfer:in kümmern und diese auf Ihrem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit [3] angeben und unterschreiben lassen.
In der Regel sind die Prüfer:innen auch gleichzeitig die Betreuer:innen.
Zeitlicher Ablauf Bachelorarbeit (Quelle: Studierendenservice, C. Seele)Es lassen sich grob drei Phasen identifizieren:
- Vorbereitung: Finden von Betreuer:innen, Abstimmung Thema, Antrag auf Zulassung stellen
- Durchführung: Bearbeitung der Aufgabe, Erstellen des Berichts
- Abgabe Bachelorarbeit und Eigenständigkeitserklärung
-
Nutzen Sie die Praxisphase: Kontakt in der jeweiligen Firma!
-
Eigeninitiative, Initiativbewerbung
-
“Frag den Prof”: Ordnen Sie Ihr Interessengebiet dem Arbeitsgebiet zu und sprechen Sie die passenden Dozenten:innen rechtzeitig an
-
Mint-Mentoring [4] (Details siehe Abschnitt zum Mint-Mentoring)
-
Stellenanzeigen (Internet, Zeitungen, Aushänge, HSBI-Stellenportal [5])
-
Kontakt mit gewünschter Firma oder Labor bzw. Forschungsprojekt aufnehmen, ggf. Bewerbungsprozess durchlaufen
-
Kontakt mit potentieller Betreuer:in/Erstprüfer:in in der HSBI (Dozent:in) aufnehmen
- Gute Chancen: Thema passt zum Arbeits-/Forschungsgebiet der Betreuer:in
- Gute Chancen: Sie kümmern sich frühzeitig (die Zeitbudgets für die Betreuung sind begrenzt)
-
Ggf. Zweitprüfer:in an HSBI (Dozent:in) suchen (i.d.R. nur bei internen Arbeiten)
-
Abstimmung bzgl. des Themas zwischen Erst- und Zweitprüfer:innen und Kandidat:in
- Erstellen Sie ein Exposé (PDF, 1-3 Seiten): Problem, Ausgangspunkt, Ziel, wichtige Meilensteine, relevante Methoden und Technologien, grober Zeitplan, Risiken
- Organisieren Sie die Abstimmung
-
Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit [3] ausfüllen, Unterschrift Zweitprüfer:in einholen und an Erstprüfer:in schicken (als PDF per Mail)
- Bitte das PDF am Rechner ausfüllen (nicht handschriftlich)
- Den Antrag selbst unterschreiben
- Den Antrag von Zweitprüfer:in unterschreiben lassen
- Den Antrag als PDF an Erstprüfer:in mailen
- Erstprüfer:in unterschreibt und leitet den Antrag an den Studierendenservice weiter
- Bei Genehmigung erscheint nach bis zu zwei Wochen ein entsprechender Eintrag im LSF
Hinweise:
- Sie müssen sich selbst um Erst- und Zweitprüfer:innen und die Abstimmung des Themas bemühen. Oft gibt es bereits Vorschläge für mögliche Bachelorarbeiten, aber Sie können i.d.R. auch eigene Ideen einbringen. Das Exposé soll die Abstimmung erleichtern und Ihnen helfen, über das Thema Klarheit zu gewinnen. Es soll grob die Arbeit und die angestrebten Ergebnisse beschreiben - Sie sollen die potentielle Bachelorarbeit aber noch nicht durchführen!
- Zwischen der Einreichung im Studierendenservice und der Annahme des Antrags (Start der Bachelorarbeit) können bis zu zwei Wochen liegen. Es gibt keine weiteren Briefe oder Mails. Wenn der Antrag angenommen ist, beginnt die Bearbeitungszeit und Sie sehen im LSF das spätestmögliche Abgabedatum. Bei Ablehnung des Antrags erhalten Sie einen Brief vom Studierendenservice.
- Sie haben die Modulprüfungen bis auf vier bestanden vgl. [2] §23
- Sie haben eine Person aus dem Kreis der Dozent:innen im Studiengang gefunden, die bereit ist, Ihre Bachelorarbeit zu betreuen (“HSBI-interne Betreuer:in”) und die Rolle der Erstprüfer:in zu übernehmen
- Sie haben eine geeignete Person gefunden, die die Rolle der Zweitprüfer:in übernehmen kann
- bei externen Bachelorarbeiten i.d.R. die Betreuer:in in der Firma
- bei internen Bachelorarbeiten eine weitere Person aus dem Kreis der Dozent:innen im Studiengang
- Das Thema ist geeignet (Prüfung durch die HSBI-interne Betreuer:in) und ist unter allen Beteiligten abgesprochen
- Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeit nicht an Vorlesungszeiten gebunden
- Beachten Sie die Fortschrittsregelung vgl. [2] §23
- Beginn nicht frei wählbar: Die Bearbeitungszeit beginnt, sobald der Antrag angenommen wurde
- Bachelorarbeit und Praxisphase können nicht gleichzeitig/parallel durchgeführt/bearbeitet werden (Sie können die Bachelorarbeit aber in der 6-wöchigen Abgabefrist für den Praxisphasenbericht beantragen und beginnen.)
Das ist abhängig von Ihren Betreuer:innen. Besprechen Sie dies rechtzeitig mit beiden Prüfer:innen!
Hinweis: Es bietet sich an, regelmäßig den Kontakt zu beiden Prüfer:innen zu suchen und sie über den Stand der Arbeiten zu informieren!
-
Anforderungen gemäß Studiengangsprüfungsordnung: Seitenumfang 30 bis 80 Seiten [2] §22 (2)
Es zählen nur die reinen Textseiten. Etwaige Titelseiten, Verzeichnisse und Anhänge zählen hier nicht mit. Eine Seite hat zwischen 300 und 400 Wörter vgl. [2] §9.
Benutzen Sie Standardeinstellungen bzgl. Schriftgröße, Seitenränder und Zeilenabstände. Sprechen Sie dies mit Ihren Prüfer:innen ab!
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Gliederung, Aufbau: Stil einer Abschlussarbeit mit wissenschaftlichem Anspruch
Die Bachelorarbeit sollte im Stil einer Abschlussarbeit mit entsprechend wissenschaftlichem Anspruch verfasst werden: Auf die Ich-Form sollte verzichtet werden.
Inhaltlich sollten Sie die üblichen Punkte behandeln:
- Einleitung: u.a. Beschreibung der Aufgabe(n) und (Unternehmens-) Umfeld
- Hauptteil: Problem, Analyse, Techniken, Lösungsansatz und Umsetzung
- Zusammenfassung/Resümee, Ausblick
- Quellen (vgl. auch Fachseminar)
-
Vorlage: Absprache mit Prüfer:innen
Sie können hier auch die Vorlage für Abschlussarbeiten [6] einsetzen. Dies bietet mehrere Vorteile:
- Typische Gliederung ist bereits eingebaut
- Hinweise zu typischen Umfängen als Kommentar in den Beispieldateien vorhanden
- Schreiben der Arbeit in Markdown und Übersetzung mit Pandoc + LaTeX + auswählbarem Style nach PDF (Toolchain wird als Docker-Container bereitgestellt)
-
Weitere Hinweise zum Aufbau einer Abschlussarbeit sowie zum Zitieren etc. finden Sie beispielsweise in [7]
Wichtig: Besprechen Sie dies rechtzeitig mit den beiden Prüfer:innen!
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Formale Abgabe: Online über “HSBI.de > Studium > Studium organisieren > Einreichung von schriftlichen Arbeiten” [8]
- Schriftliche Ausarbeitung (30 bis 80 Seiten) als PDF
- Unterschriebene Eigenständigkeitserklärung [9] im PDF
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Bitte senden Sie zusätzlich eine Kopie an beide Prüfer:innen
Ihre Bachelorarbeit müssen Sie fristgerecht (vor Ablauf der Abgabefrist) beim Studierendenservice einreichen. Dies geschieht derzeit über die HSBI-Webseite “HSBI.de > Studium > Studium organisieren > Einreichung von schriftlichen Arbeiten” [8]. Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit dem Zeitstempel - bitte bewahren Sie diese Mail auf.
Achten Sie darauf, dass Sie eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung [9] in der Arbeit (PDF) unterbringen müssen.
In den älteren Prüfungsordnungen steht noch, dass Sie fristgerecht zwei ausgedruckte und gebundene Exemplare beim Studierendenservice einreichen müssen und die Online-Abgabe lediglich zusätzlich erfolgt vgl. [10] §26. Die gelebte Praxis ist aber, dass Sie nur ein PDF online abgeben. Besprechen Sie dies bitte rechtzeitig von Abgabe mit Ihrer Erstprüfer:in! In der neuen Prüfungsordnung findet sich nur noch die elektronische Abgabe [2] §25.
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Sensible Unternehmensdaten: Sperrvermerk einfügen (Absprache mit der Firma!)
Bei Ergebnissen aus dem Unternehmen, die zwar in den schriftlichen Bericht gehören, aber nicht veröffentlicht werden sollen, fügen Sie dem Bericht einen “Sperrvermerk” an.
Fügen Sie dazu beispielsweise den folgenden Text auf der Seite direkt nach dem Titelblatt mit entsprechenden Änderungen ein: “Dieser Bericht enthält vertrauliche Daten der Firma XYZ (Name des Unternehmens). Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen der Arbeit – auch nur auszugsweise – sind ohne ausdrückliche Genehmigung der beteiligten Unternehmen nicht gestattet. Die Arbeit ist nur den Prüfern bzw. den Korrektoren sowie den Mitgliedern des Prüfungsausschusses bzw. der oder dem Prüfungsbeauftragten zugänglich zu machen”.
In der Vorlage für Abschlussarbeiten [6] ist ein Sperrvermerk bereits vorgesehen und kann einfach aktiviert werden.
Sprechen Sie die Notwendigkeit eines solchen Sperrvermerks rechtzeitig mit Ihrem Unternehmen ab! Informieren Sie auch Ihre Erstprüfer:in.
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Quellcode: Sprechen Sie mit den Prüfer:innen ab, wie mit dem erstellten Quellcode und anderen in der Bachelorarbeit erstellten prüfungsrelevanten Artefakten umzugehen ist
Beispiel: Abgabe als CD in der Arbeit oder ein Link auf ein für die Prüfer:innen zugreifbares Repo.
JA :-)
Die beiden Prüfer:innen benoten Ihre Arbeit unabhängig voneinander. Sie erhalten als Note auf dem Zeugnis den Mittelwert der beiden Noten. Ausnahme: Wenn die Notendifferenz einen bestimmten Wert überschreitet, wird noch eine dritte Prüfer:in hinzugezogen.
Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihren Betreuer:innen über mögliche individuelle Anforderungen.
Antrag auf Fristverlängerung beim vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses stellen (Nachweise!) vgl. [1], § 28 (3)
Bei während der Bearbeitungsfrist eintretenden Ausnahmefällen (etwa eine akute Erkrankung, die die weitere Bearbeitung der Bachelorarbeit temporär stark erschwert oder unmöglich macht), kann der Prüfungsausschuss auf einen vor Ablauf der Frist gestellten begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um bis zu drei Wochen verlängern.
Nutzen Sie dazu das Formular: Antrag auf Fristverlängerung [11].
Wichtig: Die angeführten Gründe müssen geeignet nachgewiesen werden!
Bei Einschränkungen durch gesundheitliche Probleme oder Familienaufgaben können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen
Siehe FAQ zum Nachteilsausgleich
[1] Hochschule Bielefeld, Hrsg., „Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Fachhochschule Bielefeld“, 30. März 2022. Verfügbar unter: https://www.hsbi.de/multimedia/Hochschulverwaltung/Dezernat+II/StudServ/Pr%C3%BCfungsangelegenheiten/Hochschulweite+Ordnungen_+Formulare+und+Antr%C3%A4ge/Rahmenpr%C3%BCfungsordnung+Bachelorstudieng%C3%A4nge.pdf. [Zugegriffen: 25. September 2024]
[2] Hochschule Bielefeld, Hrsg., „Studiengangsprüfungsordnung (SPO) für den Bachelorstudiengang Informatik an der Hochschule Bielefeld (Version 23)“, 1. September 2023. Verfügbar unter: https://www.hsbi.de/multimedia/Hochschulverwaltung/Dezernat+II/StudServ/Pr%C3%BCfungsangelegenheiten/Studiengangs_Downloads/Informatik+_+IFM/Studiengangspr%C3%BCfungsordnung+und+Modulhandbuch+Bachelor+Informatik+Version+2023.pdf. [Zugegriffen: 25. September 2024]
[3] Hochschule Bielefeld, Hrsg., „Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit“. Verfügbar unter: https://www.hsbi.de/multimedia/Hochschulverwaltung/Dezernat+II/StudServ/Pr%C3%BCfungsangelegenheiten/Studiengangs_Downloads/Informatik+_+IFM/Antrag+auf+Zulassung+zur+Bachelorarbeit.pdf. [Zugegriffen: 25. September 2024]
[4] owl maschinenbau, Hrsg., „mint-mentoring“. Verfügbar unter: https://www.owl-maschinenbau.de/mint-mentoring/. [Zugegriffen: 25. September 2024]
[5] Hochschule Bielefeld, Hrsg., „Stellen- und Praxisportal für Studierende“. Verfügbar unter: https://www.hsbi.de/stellenportal. [Zugegriffen: 25. September 2024]
[6] C. Gips, „pandoc-thesis - A Template for Thesis Documents written in Markdown“. Verfügbar unter: https://github.com/cagix/pandoc-thesis. [Zugegriffen: 25. September 2024]
[7] H. Balzert, M. Schröder, und C. Schäfer, Wissenschaftliches Arbeiten - Ethik, Inhalt & Form wiss. Arbeiten, Handwerkszeug, Quellen, Projektmanagement, Präsentation. 2022. doi: 10.18420/LB-WissArbeiten
[8] Hochschule Bielefeld, Hrsg., „Einreichung von schriftlichen Arbeiten“. Verfügbar unter: https://www.hsbi.de/hochschule/schriftliche-arbeiten. [Zugegriffen: 25. September 2024]
[9] Hochschule Bielefeld, Hrsg., „Eigenständigkeitserklärung“, Oktober 2023. Verfügbar unter: https://www.hsbi.de/multimedia/Hochschulverwaltung/Dezernat+II/StudServ/Pr%C3%BCfungsangelegenheiten/Hochschulweite+Ordnungen_+Formulare+und+Antr%C3%A4ge/Eigenst%C3%A4ndigkeitserkl%C3%A4rung.pdf. [Zugegriffen: 25. September 2024]
[10] Hochschule Bielefeld, Hrsg., „Studiengangsprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Fachhochschule Bielefeld (Version 18)“, 1. September 2023. Verfügbar unter: https://www.hsbi.de/multimedia/Hochschulverwaltung/Dezernat+II/StudServ/Pr%C3%BCfungsangelegenheiten/Studiengangs_Downloads/Informatik+_+IFM/Studiengangspr%C3%BCfungsordnung+und+Modulhandbuch+Bachelor+Informatik+Version+18+%28Fassung+09_2023%29-p-169988.pdf. [Zugegriffen: 25. September 2024]
[11] Hochschule Bielefeld, Hrsg., „Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Bachelorarbeit“. Verfügbar unter: https://www.hsbi.de/multimedia/Fachbereiche/Campus+Minden/Studium/Studiengangs_Downloads/Informatik+_+IFM/Fristverl%C3%A4ngerung+f%C3%BCr+die+Abgabe+der+Bachelorarbeit.pdf. [Zugegriffen: 25. September 2024]
Unless otherwise noted, this work is licensed under CC BY-SA 4.0.
Stand: 25. September 2024; Quelle: https://github.com/cagix/faq-praxisphase-abschlussarbeit
Footnotes
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Diese FAQ bezieht sich nur auf die jeweils neueste Prüfungsordnung. Die Aussagen lassen sich für die älteren Prüfungsordnungen entsprechend übertragen - schauen Sie bitte entsprechend in der für Sie gültigen PO nach! ↩