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Eine der für Rechtswissenschaftler ausgesprochen nervigen Einschränkungen von bgbl.de ist die Unmöglichkeit, bestimmte Fundstellen direkt anzuspringen. Man muß sich durch die Heftnummern klicken, bis man endlich herausgefunden hat, in welcher Heftnummer die gesuchte Funstelle eigentlich vorhanden ist.
Beispiel. In juristischen Aufsätzen findet man Fundstellen im Bundesgesetzblatt typischerweise in der Form BGBl. I 1985, 1137. Damit kann die Suchfunktion auf offenegesetze.de nichts anfangen. Erst, wenn man diese Fundstelle eingibt als 1985 (BGBl. I 1137), wird die korrekte Veröffentlichung vorgeschlagen. Diese unübliche Syntax für die Suchfunktion sollte entweder dokumentiert oder geändert werden.
Auch scheint das nicht immer zuverlässig zu funktionieren. Die Fundstelle BGBl. II 1994, 1730 (TRIPS-Abkommen) kann man in keiner denkbaren Schreibweise so in die Suchfunktion eingeben, daß man zum richtigen Dokument gelangt. Gefunden habe ich das nur, indem ich die Heftnummer bei bgbl.de ermittelt und dann die URL selbst konstruiert habe. Die Angabe von Heftnummern ist bei Fundstellenangaben im BGBl. nämlich unüblich.
Leider wird das BGBl. gelegentlich sogar in der Form BGBl. I 1137 bzw. BGBl. II 1730 zitiert. Mir ist bewußt, daß solche Angaben unvollständig sind und ich bin auch genervt, wenn ich solche sehe, aber die Suchfunktion von offenegesetze.de könnte zumindest erkennen, daß hier eine Seitenangabe vorliegt und das nicht als Volltextsuche interpretieren.
Kurz zusammengefaßt: die Suchfunktion sollte Angaben der Form BGBl. <Teil> <Jahr>, <Seite> direkt in einen Vorschlag umsetzen und keine Volltextsuche versuchen, sondern direkt zum angegebenen Dokument springen.
MfG
Quintus (Jura-Student, Examenskandidat)
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Eine der für Rechtswissenschaftler ausgesprochen nervigen Einschränkungen von bgbl.de ist die Unmöglichkeit, bestimmte Fundstellen direkt anzuspringen. Man muß sich durch die Heftnummern klicken, bis man endlich herausgefunden hat, in welcher Heftnummer die gesuchte Funstelle eigentlich vorhanden ist.
Beispiel. In juristischen Aufsätzen findet man Fundstellen im Bundesgesetzblatt typischerweise in der Form
BGBl. I 1985, 1137
. Damit kann die Suchfunktion auf offenegesetze.de nichts anfangen. Erst, wenn man diese Fundstelle eingibt als1985 (BGBl. I 1137)
, wird die korrekte Veröffentlichung vorgeschlagen. Diese unübliche Syntax für die Suchfunktion sollte entweder dokumentiert oder geändert werden.Auch scheint das nicht immer zuverlässig zu funktionieren. Die Fundstelle
BGBl. II 1994, 1730
(TRIPS-Abkommen) kann man in keiner denkbaren Schreibweise so in die Suchfunktion eingeben, daß man zum richtigen Dokument gelangt. Gefunden habe ich das nur, indem ich die Heftnummer bei bgbl.de ermittelt und dann die URL selbst konstruiert habe. Die Angabe von Heftnummern ist bei Fundstellenangaben im BGBl. nämlich unüblich.Leider wird das BGBl. gelegentlich sogar in der Form
BGBl. I 1137
bzw.BGBl. II 1730
zitiert. Mir ist bewußt, daß solche Angaben unvollständig sind und ich bin auch genervt, wenn ich solche sehe, aber die Suchfunktion von offenegesetze.de könnte zumindest erkennen, daß hier eine Seitenangabe vorliegt und das nicht als Volltextsuche interpretieren.Kurz zusammengefaßt: die Suchfunktion sollte Angaben der Form
BGBl. <Teil> <Jahr>, <Seite>
direkt in einen Vorschlag umsetzen und keine Volltextsuche versuchen, sondern direkt zum angegebenen Dokument springen.MfG
Quintus (Jura-Student, Examenskandidat)
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